Trauerfeiern und Corona

Was ist möglich?

Generell gelten für den November nach der Allgemeinverfügung folgende Punkte:

Die teilnehmende Personenzahl richtet sich nach Größe der Räumlichkeit. Jeder Friedhof ist angehalten, die Trauerhalle oder Kirche auszumessen und zu berechnen, wie viele Personen bei 1,5m Abstand hinein dürfen. Die meisten Friedhöfe haben die Sitzmöglichkeiten ausgewiesen, in Form von gesperrten Bankreihen oder Sitzkissen und Gesangbüchern.
Hierbei ist es Personen aus dem gleichen Hausstand selbstverständlich erlaubt, beieinander zu sitzen.

Zusätzlich ist ein Mundnasenschutz zu tragen.

Um die Nachverfolgung gewährleisten zu können, wird eine Liste über die Teilnehmer geführt und für vier Wochen beim Friedhof verwahrt. Anschließend werden die Daten datenschutzkonform vernichtet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Friedhofsmitarbeiter Sie darauf hinweisen um die Umsetzung zu gewährleisten.

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