Neugersdorfer Bestattungen GmbH
Kerze vor unscharfem Hintergrund als Symbolbild

Eine wichtige Frage

Wer übernimmt die Bestattungskosten?

Wir geben eine übersichtliche Antwort.

Eine Frage, die immer mal wieder aufkommt – und die nicht ganz einfach zu beantworten ist.

In Deutschland gibt es die sogenannte Bestattungspflicht. Das bedeutet: Der nächste Angehörige nach Sächsischem Bestattungsgesetz – meist Ehepartner oder ältestes Kind – ist dafür verantwortlich, die Bestattung zu veranlassen und zunächst auch die Kosten zu übernehmen.

Wichtig zu wissen: Wenn der Bestattungspflichtige nicht identisch mit dem Erben ist, kann er die entstandenen Kosten beim Erben geltend machen.

Reichen die eigenen Mittel nicht aus, besteht außerdem die Möglichkeit, beim Sozialamt eine Bestattungskostenbeihilfe zu beantragen.


💡 Am besten ist es jedoch, wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten vorgesorgt hat – zum Beispiel durch eine Bestattungsvorsorge. Das entlastet die Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit sehr.

 

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