Gesetzliche Grundlage für Sonderurlaub
In Deutschland kann ein Anspruch auf kurzfristige Freistellung im Trauerfall aus § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entstehen. Danach können Arbeitnehmer für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie aus persönlichen Gründen ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert sind.
Ein Todesfall in der Familie zählt in vielen Fällen zu diesen persönlichen Gründen.
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es?
Eine feste gesetzliche Regelung zur Anzahl der Tage gibt es nicht. In vielen Unternehmen haben sich jedoch bestimmte Richtwerte etabliert:
- Tod des Ehepartners oder Lebenspartners: meist 2–3 Tage
- Tod eines Kindes: meist 2–3 Tage
- Tod eines Elternteils: häufig 1–2 Tage
- Tod von Großeltern oder Geschwistern: meist 1 Tag
In einigen Betrieben sind diese Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung genauer festgelegt.
Teilnahme an der Beerdigung
Auch für die Teilnahme an der Beerdigung oder Trauerfeier eines nahen Angehörigen wird häufig Sonderurlaub gewährt.
Viele Arbeitgeber zeigen in solchen Situationen Verständnis und unterstützen ihre Mitarbeiter mit einer kurzfristigen Freistellung.
Wann besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub?
Der Anspruch aus § 616 BGB kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. In solchen Fällen kann es sein, dass Arbeitnehmer für Termine rund um die Bestattung oder die Teilnahme an einer Trauerfeier regulären Urlaub nehmen oder eine unbezahlte Freistellung erhalten.
Ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag kann daher hilfreich sein.
Wichtig: Die eigene Gesundheit
Der Kopf ist in Watte gepackt, man kann keine 10 Gedanken zusammenhalten, schwere Schlafstörungen und Erschöpfung, oder, oder, oder.
Trauer und Verlust zeigen sich vielfältig körperlich und psychisch. Wer sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlt, seiner Arbeit sorgfältig nachzugehen, hat immer die Möglichkeit, sich von einem Arzt beraten und ggf. eine Arbeitsunfähigkeit attestieren zu lassen.
Unterstützung im Trauerfall
Wir als Bestatter helfen Familien dabei, indem wir Behördengänge und die Planung der Bestattung übernehmen und Ihnen die nächsten notwendigen Schritte mit unserem Wissen koordinieren.
In der Oberlausitz rund um Ebersbach-Neugersdorf und Herrnhut und stehen wir Angehörigen in dieser schweren Zeit unterstützend zur Seite und beraten gern zu allen Fragen rund um Bestattung, Trauerfeier und Vorsorge.